{"id":1067,"date":"2018-06-08T15:19:30","date_gmt":"2018-06-08T13:19:30","guid":{"rendered":"http:\/\/fcc.mohanty-gmbh.de\/?page_id=1067"},"modified":"2018-06-08T15:19:30","modified_gmt":"2018-06-08T13:19:30","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.fibrecableconnect.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div class=\"item_fulltext\">\n<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der FCC FibreCableConnect GmbH nachfolgend FCC genannt.<\/strong><\/p>\n<p><strong>I. Allgemeines, Geltungsbereich<\/strong><\/p>\n<p>1) Unsere Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich f\u00fcr s\u00e4mtliche Vertragsarten; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir h\u00e4tten ausdr\u00fccklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausf\u00fchren.<\/p>\n<p>2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftraggeber zwecks Ausf\u00fchrung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Auch das Abbedingen dieser Schriftform bedarf der Schriftform.<\/p>\n<p>3) Unsere AGB gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte mit dem Auftraggeber.<\/p>\n<h1><\/h1>\n<p><strong>II. Auftragsannahme, R\u00fccktrittsrecht <\/strong><\/p>\n<p>1) Ist eine Bestellung als Angebot gem\u00e4\u00df \u00a7 145 BGB zu qualifizieren, so k\u00f6nnen wir diese Bestellung innerhalb von vier Wochen annehmen.<\/p>\n<p>2) Ist ein Auftrag an uns von Leistungen bzw. Zuarbeiten des Auftraggebers oder Dritter abh\u00e4ngig, so sind wir zum R\u00fccktritt berechtigt, ohne das dem Auftraggeber hieraus Schadenersatzanspr\u00fcche entstehen, sofern die Teilelieferungen durch Auftraggeber oder Dritte teilweise, versp\u00e4tet oder ganz unterbleiben und die Erf\u00fcllung des Auftrages durch uns unm\u00f6glich gemacht wird.<\/p>\n<p>3) Sofern der Auftraggeber \u00fcber seine Kreditw\u00fcrdigkeit bedingende Tatsachen unrichtige Angaben macht, die unseren Anspruch auf die Gegenleistung gef\u00e4hrden, sind wir zum R\u00fccktritt oder Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung berechtigt. Im Falle der Zahlungseinstellung, eines Antrags auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens oder einer sonstigen wesentlichen Verm\u00f6gensverschlechterung sind wir berechtigt, vom Auftraggeber Vorauszahlungen zu verlangen.<\/p>\n<p>4) Werden von uns f\u00fcr die Liefergegenst\u00e4nde Leistungsdaten und Verarbeitungszeiten genannt bzw. einem Vertrag zugrunde gelegt, so beziehen sich diese Angaben ausschlie\u00dflich auf unsere Erzeugnisse, die Gegenstand des Vertrages sind, ohne Ber\u00fccksichtigung der Verarbeitungszeit und sonstiger Auswirkungen der mit diesen Erzeugnissen im Verbund arbeitenden anderen Ger\u00e4ten oder dergleichen.<\/p>\n<p>5) Abbildungen, Aufzeichnungen sowie Gewichts-, Ma\u00df- und Leistungsangaben in Angeboten und Angebotsunterlagen k\u00f6nnen handels\u00fcbliche Abweichungen enthalten.<\/p>\n<p>6) An, von uns generierten Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, sonstigen Unterlagen, Daten und Datentr\u00e4gern behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere f\u00fcr solche schriftlichen Unterlagen, die ausdr\u00fccklich als vertraulich gekennzeichnet sind, vor ihrer Wiedergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber unserer ausdr\u00fccklichen schriftlichen Zustimmung. Die vorgenannten Unterlagen sind uns auf Verlangen zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n<p><strong>III. Preise, Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n<p>1) Der angebotene Preis gilt ab Werk. Der Preis ist bezogen auf den offenen Rechnungsendbetrag und beruht auf den zurzeit der durch uns schriftlich best\u00e4tigte Auftragsannahme g\u00fcltigen Material-, Energie- und Lohnkosten. Wird die Lieferung des bestellten Produktes erst zu einem Zeitpunkt gew\u00fcnscht, der mehr als 3 Monate nach der schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung liegt, so wird der Preis, falls sich diese Kosten in der Zwischenzeit ge\u00e4ndert haben, prozentual angepasst.<\/p>\n<p>2) Alle Preise gelten stets nur f\u00fcr den jeweiligen Auftrag, also weder r\u00fcckwirkend noch f\u00fcr k\u00fcnftige Auftr\u00e4ge.<\/p>\n<p>3) Die Versandkosten, Z\u00f6lle, Geb\u00fchren, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben tr\u00e4gt der Auftraggeber.<\/p>\n<p>4) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten; sie wird in gesetzlicher H\u00f6he am Tag der Rechnungslegung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.<\/p>\n<p>5) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum in bar und ohne Abzug zahlbar.<\/p>\n<p>6) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, bezogen auf den offenen Rechnungsendbetrag Verzugszinsen in H\u00f6he von 4,5 % \u00fcber dem jeweiligen Diskontsatz der europ\u00e4ischen Zentralbank p.A. zu fordern. Sofern der Zinsschaden h\u00f6her sein sollte, werden wir diesen geltend machen. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.<\/p>\n<p>7) Zahlungen durch Scheck oder Wechsel erfolgen zahlungshalber und bed\u00fcrfen unserer Zustimmung. Banken-, Diskont-, Wechselspesen und sonstige Kosten zzgl. Umsatzsteuer tr\u00e4gt stets der Auftraggeber. Erweist sich ein Wechsel als nicht diskontf\u00e4hig oder wird er nicht eingel\u00f6st, so ist der offene Rechnungsbetrag innerhalb von 8 Tagen nach Aufforderung des Auftraggebers zu begleichen.<\/p>\n<p>8) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung und zur Zur\u00fcckbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt, unbestritten und von uns anerkannt sind.<\/p>\n<p><strong>IV. Lieferzeit<\/strong><\/p>\n<p>1) Ist eine Lieferfrist vereinbart, so beginnt diese mit dem Datum unserer Auftragsbest\u00e4tigung, jedoch nicht vor vollst\u00e4ndiger Kl\u00e4rung der technischen Ausf\u00fchrung der Vertragsgegenst\u00e4nde. Bei nicht rechtzeitigem Eingang s\u00e4mtlicher vom Auftraggeber und Dritter beizustellenden Unterlagen, abzugeben-den Erkl\u00e4rungen sowie bei Nichteinhaltung etwaiger anderer Verpflichtungen des Auftraggebers und Dritten verl\u00e4ngert sich die Lieferfrist angemessen.<\/p>\n<p>2) Die Lieferung des Vertragsgegenstandes erfolgt zu dem im Kaufvertrag bestimmten Zeitpunkt an die dort genannte Annahmestelle. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die gem\u00e4\u00df Artikel V. der AGB den Gefahren\u00fcbergang bewirkenden Voraussetzungen gegeben sind.<\/p>\n<p>3) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungs-gem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung der Verpflichtungen des Auftragsgebers und Dritten, insbesondere in Form von etwaigen Zuarbeiten, voraus.<\/p>\n<p>4) Geraten wir aus Gr\u00fcnden, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, ist der Auftraggeber zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er uns zuvor erfolglos unter Ablehnungsandrohung eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Schadensersatzanspr\u00fcche wegen Nichterf\u00fcllung in H\u00f6he des vorhersehbaren Schadens stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit beruhte; im \u00fcbrigen ist die Schadensersatzhaftung auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.<\/p>\n<p>5) Die Haftungsbegrenzungen gem\u00e4\u00df Abs. 4 gelten nicht, sofern ein kaufm\u00e4nnisches Fixgesch\u00e4ft vereinbart wurde; gleiches gilt dann, wenn der Auftraggeber wegen des von uns zu vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserf\u00fcllung entfallen ist.<\/p>\n<p>6) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungs-pflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden unmittelbaren und mittelbaren Schaden, einschlie\u00dflich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zuf\u00e4lligen Untergangs oder einer zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber \u00fcber, in welchem dieser in Annahmeverzug ger\u00e4t.<\/p>\n<p>7) Ist die, durch uns zu erbringende Leistung von der Selbstbelieferung durch uns abh\u00e4ngig, kommen wir nicht in Verzug, solange die Verz\u00f6gerung durch eine Lieferverz\u00f6gerung des Vorlieferanten bedingt ist, es sei denn, die Verz\u00f6gerung der Selbstbelieferung beruht auf Gr\u00fcnden, die wir nach diesen Bedingungen zu vertreten haben. Der Auftraggeber ist im letztgenannten Fall jedoch berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten<\/p>\n<p>8) Teillieferungen sind zul\u00e4ssig, es sei denn, dass sie im Hinblick auf den ausdr\u00fccklich vereinbarten vertragsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch f\u00fcr den Auftraggeber unzumutbar sind. \u00dcber diese Teillieferungen werden gesonderte Rechnungen aufgestellt, die gem\u00e4\u00df Artikel 3 AGB zu zahlen sind.<\/p>\n<p>9) Soweit von uns nicht zu vertretende Umst\u00e4nde die Ausf\u00fchrung \u00fcbernommener Auf-tr\u00e4ge erschweren, verz\u00f6gern oder unm\u00f6glich machen, sind wir berechtigt, die Lieferung oder Restlieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zur\u00fcckzutreten. Insbesondere nicht zu vertreten haben wir unvorhersehbare beh\u00f6rdliche Eingriffe durch Willk\u00fcr oder neuer Gesetzgebung, Krieg, h\u00f6here Gewalt, Betriebsst\u00f6rung, Streik, Aussperrung, politisch oder wirtschaftlich bedingte Arbeitsst\u00f6rungen, Rohstoff- und Betriebsmittelknappheit, s\u00e4mtliche Arten von St\u00f6rungen in dem Betrieben des Auftragsgebers oder Dritten, die unmittelbaren Einfluss auf unseren Betrieb haben und uns in der Erbringung unserer \u00fcbernommenen vertraglichen Leistungen behindern. In wichtigen F\u00e4llen werden wir den Auftraggeber unverz\u00fcglich unterrichten und gemeinsam f\u00fcr die Beseitigung solcher Hindernisse sorgen. Wird durch einen der vorgenannten Umst\u00e4nde eine von uns zu erbringende Leistung unm\u00f6glich, so werden wir von der entsprechenden Verpflichtung und allen damit zusammenh\u00e4ngenden sonstigen Verpflichtungen freigestellt.<\/p>\n<p><strong>V. Gefahren\u00fcbergang &#8211; Versand <\/strong><\/p>\n<p>1) Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung \u201eab Werk\u201c also ab unserem Lager &#8211; vereinbart. Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zu-f\u00e4lligen Verschlechterung der Ware geht mit deren \u00dcbergabe an den Bef\u00f6rderungsunternehmer oder die sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmten Personen \u00fcber. Der Gefahren\u00fcbergang erfolgt bereits am Tag der Versandbereitschaft, wenn sich der Versand durch einen Umstand verz\u00f6gert, den wir nicht zu vertreten haben. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir neben dem Versand noch weitere Leistungen (z.B. Installation) \u00fcbernommen haben. Die Mehrkosten f\u00fcr etwaig gew\u00fcnschte Express-, Eilgut- sowie Eilpostsendungen tr\u00e4gt der Auftraggeber.<\/p>\n<p>2) Soweit keine besonderen Vereinbarungen \u00fcber die Versendungsart getroffen wurden, erfolgt der Versand der Liefergegenst\u00e4nde auf dem uns g\u00fcnstigst erscheinenden Weg, jedoch ohne Gew\u00e4hr f\u00fcr sicherste, g\u00fcnstigste und schnellste Bef\u00f6rderung.<\/p>\n<p>3) Soll der Gegenstand in einen anderen Mitgliedstaat der Europ\u00e4ischen Union (EU) geliefert werden, ist der Auftraggeber verpflichtet uns vor Versendung seine Mehr-wertsteuer-Identifikationsnummer, \u00fcber welche die Lieferung abzuwickeln ist, und seinen Gewerbezweig mitzuteilen. Das gleiche gilt entsprechend bei Einbeziehung weiterer Staaten in die f\u00fcr diese Regelung ma\u00dfgebenden Vorschriften.<\/p>\n<p>4) Sofern der Auftraggeber es w\u00fcnscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten tr\u00e4gt der Auftraggeber. Im Schadenfall treten wir die Anspr\u00fcche aus der Versicherung Zug um Zug an den Auf-traggeber ab, sobald dieser seine vertragliche Leistung erbracht und uns die Versicherungspr\u00e4mie erstattet hat.<\/p>\n<p><strong>VI. R\u00fccktritt der FCC<\/strong><\/p>\n<p>1) Treten unvorhergesehene, von uns nicht zu vertretende Umst\u00e4nde im Sinne von \u00a7 4 Abs. 9 auf, die zu einer nicht nur vor\u00fcbergehenden, erheblichen \u00c4nderung der vertraglich geschuldeten Leistung f\u00fchren, so ist der Vertrag entsprechend seinem urspr\u00fcnglichen Zweck und unter Beachtung beider Parteiinteressen angemessen anzupassen. Kann der Zweck des Vertrages durch eine Vertragsanpassung nicht erreicht werden, so haben wir das Recht, ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcck-zutreten. Wollen wir von diesem R\u00fccktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir dies dem Auftraggeber fr\u00fchestm\u00f6glich mitzuteilen. Unsere Haftung bez\u00fcglich Schadenersatzanspr\u00fcchen des Auftraggebers im Zusammenhang mit einer Vertragsanpassung oder einem R\u00fccktritt von uns nach Ma\u00dfgabe der vorstehenden Regelung richtet sich nach Ziffer 8.<\/p>\n<p>2) Wird der Versand von Liefergegenst\u00e4nden aufgrund vom Auftraggeber zu vertretender Umst\u00e4nde verz\u00f6gert oder nimmt der Auftraggeber einen Liefergegenstand unberechtigterweise nicht an, so sind wir berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Sobald wir zum R\u00fccktritt berechtigt sind, k\u00f6nnen wir vom Auftraggeber Erstattung der uns durch die Lagerung entstehen-den Kosten verlangen. Wir sind nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist auch berechtigt, anstelle des R\u00fccktritts \u00fcber den Liefergegenstand anderweitig zu verf\u00fcgen und den Auftraggeber mit angemessen verl\u00e4ngerter Nachfrist zu beliefern. Die Geltendmachung von Verzugszinsen bleibt hierdurch unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>VII. M\u00e4ngelgew\u00e4hrleistung<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr Sach- und Rechtsm\u00e4ngel leisten wir Gew\u00e4hr ausschlie\u00dflich nach folgenden Regelungen:<\/p>\n<p>1) Die Gew\u00e4hrleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, das dieser seinen nach \u00a7\u00a7 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und R\u00fcgeobliegenheiten ordnungsgem\u00e4\u00df nachgekommen ist. Der Auftraggeber ist daher verpflichtet, alle Lieferteile unverz\u00fcglich nach Eingang der Ware auf Vollst\u00e4ndigkeit, Richtigkeit und M\u00e4ngelfreiheit zu untersuchen und etwaige Beanstandungen unverz\u00fcglich und schriftlich sp\u00e4testens innerhalb einer Kalenderwoche nach Empfang der Ware mitzuteilen und genau zu bezeichnen.<\/p>\n<p>2) Soweit dann ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt, dies gilt auch f\u00fcr den Fall der Nichteinhaltung einer Eigenschaftszusicherung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns auf Verlangen durch \u00dcbersendung eines beanstandeten Liefergegenstandes Gelegenheit zu geben, die Ursache der Beanstandung zu \u00fcberpr\u00fcfen und zu beseitigen, bzw. eine Ersatzlieferung auszuf\u00fchren.<\/p>\n<p>3) Sind wir zur M\u00e4ngelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verz\u00f6gert sich diese \u00fcber angemessene Fristen hinaus aus Gr\u00fcnden, die wir zu vertreten haben, oder schl\u00e4gt die M\u00e4ngelbeseitigung oder Ersatzlieferung, trotz zweimaligen Versuchs, wof\u00fcr uns angemessen Zeit und Gelegenheit einzur\u00e4umen ist, fehl, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder eine entsprechende Minderung des offenen Rechnungsbetrages zu verlangen.<\/p>\n<p>4) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Anspr\u00fcche des Auftraggebers &#8211; gleich aus welchen Rechtsgr\u00fcnden &#8211; ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht f\u00fcr entgangenen Gewinn oder sonstige Verm\u00f6genssch\u00e4den des Auftraggebers.<\/p>\n<p>5) Vorstehende Haftungsfreizeichnung (Abs. 4) gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit beruhte. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Auftraggeber wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzanspr\u00fcche wegen Nichterf\u00fcllung gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 463, 480 Abs. 2 BGB geltend machen kann.<\/p>\n<p>6) Die von uns ersetzten Liefergegenst\u00e4nde oder Teile werden unser Eigentum. F\u00fcr M\u00e4ngel der Nachbesserung oder der neu erbrachten Leistung haften wir entsprechend den hier festgelegten Gew\u00e4hrleistungsbedingungen, zumindest jedoch bis zum Ablauf der Gew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr die urspr\u00fcngliche Leistung.<\/p>\n<p>7) Reparaturen von Kabelverbindungen werden nur auf Wunsch vorgenommen, die Gew\u00e4hrleistung beschr\u00e4nkt sich auf den Materialersatz und eine Laufzeit von 6 Monaten ab dem Tag des Gefahren\u00fcbergangs gem. \u00a7 5.<\/p>\n<p>8) \u00c4nderung der Konstruktion, der Ausf\u00fchrung oder der Zusammenstellung, die vom Hersteller vor Auslieferung einer Ware aus produktionstechnischen Gr\u00fcnden vorgenommen werden, berechtigen nicht zu einer Beanstandung, es sei denn, dass durch die \u00c4nderung der Konstruktion oder der Ausf\u00fchrung diese Ware f\u00fcr den Auftraggeber nicht mehr verwendbar ist.<\/p>\n<p>9) Dem Auftraggeber stehen Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche nicht zu, wenn der Liefergegenstand von dem Auftraggeber selbst oder Dritten durch Einbau von Teilen fremder Herkunft derart ver\u00e4ndert wurde, dass sich die Ursache des Mangels nicht mehr erkennen l\u00e4sst. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Auftraggebers werden von uns bei der \u00c4nderung der Sache dann anerkannt, wenn der Mangel nicht im urs\u00e4chlichen Zusammenhang mit den oben angef\u00fchrten Ver\u00e4nderungen steht. Die Gew\u00e4hrleistung erlischt ebenfalls, wenn der Auftraggeber die Wartungs- und Behandlungsvorschriften f\u00fcr den Liefergegenstand missachtet und die Entstehung des Mangels darauf beruht. Das gleiche gilt, wenn ein Mangel durch Besch\u00e4digung, falsche Handhabung oder Bedienung seitens des Auftraggebers verursacht wurde. Schlie\u00dflich erlischt die Gew\u00e4hrleistung, wenn ein Mangel darauf beruht, dass der Auftraggeber oder ein Dritter an den Liefergegenst\u00e4nden Manipulationen vorgenommen hat. Unsere Gew\u00e4hrleistung ist ferner ausgeschlossen, wenn ein Dritter von uns gelieferte Produkte rechtswidrig oder nicht bestimmungsgem\u00e4\u00df gebraucht.<\/p>\n<p>10) Dem Auftraggeber stehen Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche ebenso nicht zu, wenn an den Bestandteilen des Liefergegenstandes Reparaturen vom Auftraggeber selbst oder von Dritten durchgef\u00fchrt und\/oder durch Verwendung anderer Teile Ver\u00e4nderungen vorgenommen wurden. Diese Regelung geht als Sonderbestimmung dem vorstehenden Abs. 9, Satz 1 und 2 vor.<\/p>\n<p>11) Wir haften nicht f\u00fcr Aufwendungen, die der Auftraggeber im Zuge der Gew\u00e4hrleistung erbringt, etwa Ersatz f\u00fcr Arbeits- und Reisezeiten.<\/p>\n<p><strong>VIII. Haftung<\/strong><\/p>\n<p>1) Schadenersatzanspr\u00fcche insbesondere wegen Lieferverzug, Unm\u00f6glichkeit der Leistung, Nichterf\u00fcllung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung sowie wegen R\u00fccktritts gem. \u00a7 6 Abs. 1 sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf unserem vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Handeln beruht. Ansonsten haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung f\u00fcr die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf solche Sch\u00e4den begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen dieses Vertrages typischerweise gerechnet werden muss. F\u00fcr v\u00f6llig untypische oder unvorhersehbare Sch\u00e4den haften wir nicht.<\/p>\n<p>2) Die Haftung wegen Fehlens von Eigenschaften, die ausdr\u00fccklich zugesichert wurden, bleibt von Abs. 1 unber\u00fchrt; f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir jedoch nur, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Auftraggeber gegen solche Sch\u00e4den abzusichern.<\/p>\n<p>3) Die vorstehenden Haftungsausschl\u00fcsse nach den Abs\u00e4tzen 1 und 2 gelten nicht f\u00fcr Anspr\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz; gleiches gilt bei unserem anf\u00e4nglichen Unverm\u00f6gen oder von uns zu vertretender Unm\u00f6glichkeit.<\/p>\n<p>4) F\u00fcr Sch\u00e4den, die im Zusammenhang mit der Verwendung von uns erstellten Kabelverbindungen entstehen, haften wir nur insoweit, als wir dies zu vertreten haben. Insbesondere haften wir nicht f\u00fcr Manipulationen und \u00c4nderungen an den von uns gelieferten Kabeln. Im \u00dcbrigen gilt vorstehender \u00a7 7, Abs. 10 sinngem\u00e4\u00df. Ebenso haften wir nicht f\u00fcr Transaktions\u00fcbermittlungsfehler.<\/p>\n<p>5) Soweit unsere Haftung nach diesen AGB ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/p>\n<p>6) Unsere Haftung ist nicht ausgeschlossen bei schuldhafter Verletzung von Leben, K\u00f6rper, Gesundheit.<\/p>\n<p><strong>IX. Eigentumsvorbehalt <\/strong><\/p>\n<p>1) Die Liefergegenst\u00e4nde inklusive insbesondere auch die Daten bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erf\u00fcllung aller Forderungen aus der laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung. Dies gilt insbesondere f\u00fcr die Erf\u00fcllung der jeweiligen Saldoforderungen, die uns, gleich aus welchem Rechtsgrunde, gegen den Auftraggeber zustehen. Dies gilt auch dann, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.<\/p>\n<p>2) Erlischt unser Eigentum an der Vorbehaltsware durch Verbindung oder Vermischung, so \u00fcbertr\u00e4gt uns der Auftraggeber bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des von uns ausgewiesenen Rechnungswertes der Vorbehaltsware, aufl\u00f6send bedingt durch die vollst\u00e4ndige Zahlung auf die Forderung, f\u00fcr die der Eigentumsvorbehalt bestellt wurde. Der Auftraggeber verwahrt das Vorbehaltsgut unentgeltlich f\u00fcr uns.<\/p>\n<p>3) Der Auftraggeber hat f\u00fcr sichere und sachgem\u00e4\u00dfe Aufbewahrung der in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Gegenst\u00e4nde zu sorgen und sie auf seine Kosten im \u00fcblichen Umfang gegen Diebstahl, Feuer und sonstige Sch\u00e4den zu versichern, soweit eine solche Versicherung bei Gesch\u00e4ften dieser Art \u00fcblich und angemessen ist.<\/p>\n<p>4) Die Forderungen des Auftraggebers aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Auftraggeber zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren ver\u00e4u\u00dfert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung nur in H\u00f6he des von uns ausgewiesenen Rechnungswertes der jeweils ver\u00e4u\u00dferten Vorbehaltsware. Bei der Ver\u00e4u\u00dferung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gem\u00e4\u00df Abs. 2 haben, gilt die Abtretung der Forderung in H\u00f6he dieser Miteigentumsanteile. In diesem Fall wird durch Zahlung des Drittschuldners an den Auftraggeber zun\u00e4chst der an uns nicht abgetretene Teil der Forderung getilgt. Wird die Vorbehaltsware vom Auftraggeber zur Erf\u00fcllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet, so gilt f\u00fcr die Forderung aus diesem Vertrag dieser Absatz entsprechend.<\/p>\n<p>5) Der Auftraggeber ist berechtigt, Forderungen aus der Ver\u00e4u\u00dferung bis zu einem jeder-zeit zul\u00e4ssigen Widerruf durch uns einzuziehen. Wir werden von diesem Widerrufsrecht nur Gebrauch machen, wenn wir unsere Forderung gef\u00e4hrdet sehen oder der Auftraggeber seine Verpflichtungen uns gegen\u00fcber nicht erf\u00fcllt. Unter diesen Voraussetzungen sind wir auch berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Gegen diesen Herausgabeanspruch kann ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht nicht geltend gemacht werden. Der Auftraggeber erkl\u00e4rt hiermit sein Einverst\u00e4ndnis dazu, das die von uns mit der Abholung beauftragten Personen zu diesem Zweck das Gel\u00e4nde, auf dem sich die Gegenst\u00e4nde befinden, betreten und befahren k\u00f6nnen. Die Geltendmachung des Herausgabeanspruches und die Pf\u00e4ndung eines in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Gegenstandes durch uns gelten nicht als R\u00fccktritt vom Vertrag.<\/p>\n<p>6) Zur Abtretung von Forderungen aus der Ver\u00e4u\u00dferung von Vorbehaltsware ist der Auftraggeber in keinem Fall befugt. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer unverz\u00fcglich von der Abtretung an uns zu unterrichten &#8211; sofern wir dies nicht selbst tun &#8211; und uns die zur Einziehung erforderlichen Ausk\u00fcnfte und Unterlagen zu geben.<\/p>\n<p>7) Der Auftraggeber darf Liefergegenst\u00e4nde weder verpf\u00e4nden noch zur Sicherung \u00fcbereignen. Bei Pf\u00e4ndung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verf\u00fcgungen durch Dritte hat der Auftraggeber uns unverz\u00fcglich hier\u00fcber zu unterrichten.<\/p>\n<p>8) \u00dcbersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10%, so sind wir auf Verlangen des Auftraggebers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.<\/p>\n<p><strong>X. Patente und sonstige Schutzrechte <\/strong><\/p>\n<p>1) Sollte ein Dritter gegen\u00fcber dem Auftraggeber die Verletzung gewerblicher Schutzrechte insbesondere von Patenten, Marken, Gebrauchs- und Geschmacks-mustern hinsichtlich der gelieferten Erzeugnisse geltend machen, so ist der Auf-traggeber verpflichtet, uns hier\u00fcber sofort zu unterrichten. Wir sind dann berechtigt, auf eigene Kosten alle Verhandlungen einschlie\u00dflich eines Gerichtsverfahrens im Zusammenhang mit der Schutzrechtsverletzung zu f\u00fchren. Schadenersatzanspr\u00fcche aufgrund von Verletzungen der o.g. Schutzrechte stehen dem Auftraggeber nicht zu.<\/p>\n<p>2) Hat die Ausf\u00fchrung eines Auftrages nach den Angaben und W\u00fcnschen des Auftraggebers Schutzrechte Dritter verletzt, so haftet uns der Auftraggeber f\u00fcr alle sich daraus ergebenden Sch\u00e4den. Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns insoweit von allen Anspr\u00fcchen Dritter freizustellen.<\/p>\n<p><strong>XI. Reparaturen\/Wartungen <\/strong><\/p>\n<p>1) Der Auftraggeber ist ausschlie\u00dflich f\u00fcr etwaige beh\u00f6rdliche Genehmigungen zur Durchf\u00fchrung von Reparatur-und Wartungsleistungen verantwortlich.<\/p>\n<p>2) Unsere Preise zur Durchf\u00fchrung von Reparatur- und Wartungsleistungen sind in unseren jeweiligen Angeboten festgehalten.<\/p>\n<p>3) F\u00fcr s\u00e4mtliche Wartungs- und Serviceleistungen sind die Regelungen der vorliegenden allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, insbesondere auch die Regelungen \u00fcber Gew\u00e4hrleistung und Haftung anwendbar.<\/p>\n<p><strong>XII. Abtretung, beh\u00f6rdliche Genehmigungen, Datenschutz<\/strong><\/p>\n<p>1) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, etwaige gegen uns bestehende Anspr\u00fcche an Dritte ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung abzutreten.<\/p>\n<p>2) Sofern der Auftraggeber beabsichtigt, von uns gelieferte Produkte zu exportieren, ist der Auftraggeber ausschlie\u00dflich f\u00fcr etwaige beh\u00f6rdliche Genehmigungen zum Export verantwortlich.<\/p>\n<p>3) Der Auftraggeber stimmt einer Verwertung seiner Daten insoweit zu, als dies zum Zwecke der Vertragserf\u00fcllung erforderlich ist.<\/p>\n<p><strong>XIII. Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht<\/strong><\/p>\n<p>1) Erf\u00fcllungsort ist der Sitz von FCC. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz von FCC oder der Sitz des Auftraggebers. Vertragssprache ist deutsch.<\/p>\n<p>2) F\u00fcr alle Rechtsbeziehungen aus den gesch\u00e4ftlichen und vertraglichen Beziehungen gilt ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Waren-verkauf ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>3) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die G\u00fcltigkeit des Vertrags im \u00dcbrigen nicht ber\u00fchrt. Die Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg m\u00f6glichst gleichkommende Regelung ersetzen.<\/p>\n<p>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer: Dipl. Wirtsch.Inf. Markus Pulka, Adam Kucharski<\/p>\n<p>Amtsgericht Berlin Charlottenburg HRB 109851 B<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der FCC FibreCableConnect GmbH nachfolgend FCC genannt. I. 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